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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - 6 B 1828/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - 6 B 1828/02 (https://dejure.org/2002,18578)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.2002 - 6 B 1828/02 (https://dejure.org/2002,18578)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 6 B 1828/02 (https://dejure.org/2002,18578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 4 L 1210/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - 6 B 1828/02
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Münster, 16.01.2008 - 4 L 31/08

    Feststellung des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tätigkeit bezüglich der

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Abs. 4 GG prozessual nur dann ausnahmsweise zuzulassen, wenn ein wirksamer Rechtsschutz durch ein Hauptsacheverfahren nicht erreichbar ist und dem betreffenden Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er nach dem von ihm glaubhaft gemachten Sachverhalt voraussichtlich im Klageverfahren obsiegen wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 6 B 1828/02 -.
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2008 - 1 L 81/08

    Beförderung, Dienstposten, Auswahl, Bestenauslese, Auswahlgespräch

    So die ständige Rechtsprechung; vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 20. August 1999 - 6 B 1305/99 - m. w. N. und vom 30. Oktober 2002 - 6 B 1828/02 -.
  • VG Gelsenkirchen, 23.07.2009 - 1 L 314/09

    Bestenauslese, Stellenbesetzung, Polizei, Beamter, Beurteilung, Auswahlgespräch,

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - 6 B 1828/02 - und vom 1. Juli 2008 - 6 B 726/08 -.
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